Polizei : Newsletter Nr. 35, Dezember 2001

 1)   Neuer Studienplan der PFA
 2)   Elektronisch gestützte Tatortermittlung
 3)   Suchmaschine für elektronische Zeitschriftenaufsätze
 4)   Im Kreuzfeuer: Minister Müller und die TKÜV
 5)   Party-Drogen: Ein Bericht aus den USA
 6)   Broschüre des LfV Baden-Württemberg zu Skinheads
 7)   Verdeckte Ermittler und V-Personen
 8)   Rap Music und Gewalt gegen Frauen
 9)   Führt Unordnung in städtischen Nachbarschaften tatsächlich zu Kriminalität?
10)  Vereinte Nationen gründen Institut für „Entmilitarisierungs- bzw. Entwaffnungforschung“
11)  Jahresberichts 1999/2000 der Kommission Polizeiliche Kriminalpräven­tion
12)  Elektronische Fußfessel in Deutschland „erfolgreich“
13)  KFN-Studie „Gewalt gegen Polizeibeamte“
14)  Empirische Studie zur Skinhead-Bewegung
15)  Ade § 12 FAG
16)  Das Letzte:
 
1) Neuer Studienplan der PFA
Die Überarbeitung des Studienplanes für die einheitliche Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter des höheren Polizeivollzugsdienstes ist erfolgt. Er kann im Internet (www.pfa.nrw.de) unter StudienNET abgerufen werden. Die neue gedruckte Ausgabe erscheint in Kürze.
 
 
2) Elektronisch gestützte Tatortermittlung
Unter dem Titel: “Electronic Crime Scene Investigation: A Guide for First Responders” hat das National Institute of Justice Materialien einen 93-seitigen Bericht zusammengestellt, der sich mit elektronischen Beweismitteln beschäftigt. Er enthält Hinweise, wie solche Beweismitteln zu erkennen sind, wie mit ihnen umzugehen ist, wie sie auszuwerten sind und welche Straftaten in dem Zusammenhang eine Rolle spielen können. Der Bericht (NCJ 187736) ist verfügbar unter http://www.ncjrs.org/txtfiles1/nij/187736.txt im Textformat oder unter http://www.ncjrs.org/pdffiles1/nij/187736.pdf im PDF-Format. Weitere Infos zum Thema finden sich unter www.cybercrime.goc/searchmanual.htm, www.training.nw3c.org bzw. www.nctp.org (National Cybercrime Training Partnership; alle Quellen aus dem Bericht)
 
 
3) Suchmaschine für elektronische Zeitschriftenaufsätze
Der Internetdienst Ingenta http://www.ingenta.com gehört zu den hervorragendsten und außerdem kostenlosen Anbietern in bezug auf Suche nach elektronischen Zeitschriftenaufsätzen mit direktem Zugang zum Volltext. Neuerdings ist auch die Aufsatzdatenbank Uncover vollständig in Ingenta integriert - Uncover existiert also nur noch  in Ingenta. Ingenta erfasst damit über 25000 Zeitschriften, davon ca. 4500 E-Zeitschriften. In der Displayanzeige können 200 Treffer angezeigt werden, die Einzeltitelanzeige jeweils  mit Abstract und Keywords. Dazu wurde auch ein Linksystem erstellt, das unter der Adresse http://www.kulturserver.de/home/hhehl/connect/ingenta0.htm zu finden ist. Dieses funktioniert zunächst nur für den Internet Explorer.
 
 
4) Im Kreuzfeuer: Minister Müller und die TKÜV
Nach massiven Protesten soll nochmals "ergebnisoffen diskutiert" werden. Auslöser des Gesinnungswandels des Wirtschaftsministers war vor allem die Kritik der Verbände von Internetdienstleistern, Kernpunkt war die Kostenfrage. Der Provider Uunet allein rechnet mit 60 Mio. DM für die Nachrüstung der Überwachungsschnittstelle, die dann außerdem noch zusätzliche Sicherheitsrisiken darstellen als Einfallstore für Cracker. Interne Kritik kommt zusätzlich von SPD-Netzexeperte Jörg Tauss: durch die vorgesehene Ausweitung der Befugnisse der Strafverfolger gingen trotzdem nur die dümmsten Kriminellen der Polizei ins Netz. Hardliner Otto Schily hingegen: Im Kampf gegen die Cyberkriminalität sei die 'schnelle Sicherung von Datenspuren' besonders wichtig. Die Überwachung ist ein heißes Thema, die auch im Wahlkampf ihren Platz finden könnte. Quelle: c't14/01 Seite 40
 
 
5) Party-Drogen: Ein Bericht aus den USA
Mit dem Phänomen der Party-Drogen (am.: Club Drugs) beschäftigt sich ein Bericht, der spezifische Informationen zu den verschiedenen Drogen enthält MDMA, GHB, Rohypnol, Ketamine, Methamphetamine). Daneben werden Bezüge hergestellt zur Gesetzgebung, polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen (einschl. Verhaftungen und Kontrollen dabei sowie Beschlagnahmen), Ausbildung und technischer Unterstützung sowie aktuelle Zahlen zum Umfang der Drogennutzung vorgestellt. Der Bericht ist erschienen unter http://www.ncjrs.org/club_drugs/club_drugs.html .
 
 
6) Broschüre des LfV Baden-Württemberg zu Skinheads
Anfang Juli hat das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg eine neue Broschüre herausgegeben, die sich mit gewaltbereiten rechtsextremen Skinheads beschäftigt. Die Broschüre kann kostenlos angefordert werden unter www.baden-wuerttemberg.de/verfassungsschutz oder per mail lfv-bw@t-online.de .
 
 
7) Verdeckte Ermittler und V-Personen
Im Juni 2000 hatte die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden (www.krimz.de) eine Tagung zum Thema „Verdeckte Ermittler und V-Personen im Strafverfahren“ durchgeführt. Die Referate der Tagung sind jetzt in einem von Claudius Geisler herausgegebenen Sammelband mit dem gleichen Titel veröffentlicht worden. Bestellungen über den Buchhandel (Schriftenreihe Reihe Kriminologie und Praxis der KrimZ Nr. 31).
 
 
8) Rap Music und Gewalt gegen Frauen
Eine Studie von Edward Amstrong zu den Inhalten von Rap Musik in bezug auf Gewalt gegen Frauen ist im Journal of Criminal Justice and Popular Culture erschienen. Sie kann ebenso wie eine andere Studie zu „Deconstructing Myths: The Social Construction of "Sadomasochism" versus "Subjugated Knowledges" of Practitioners of Consensual "SM" über die Homepage der Zeitschrift unter www.albany.edu/scj/jcjpc gelesen oder im pdf-Format heruntergeladen  werden.
 
 
9) Führt Unordnung in städtischen Nachbarschaften tatsächlich zu Kriminalität?
Unter dem Titel „Disorder in Urban Neighborhoods – Does it lead to crime?“ haben Robert J. Sampson und Stephen W. Raudenbush mit dieser, auch in Deutschland in den letzten Jahren immer wieder vor dem Hintergrund des „Broken-Windows-Missverständnisses“ gestellten Frage in einer empirischen Studie in 196 Bezirken Chicagos beschäftigt. Im Ergebnis zeigen die Autoren, dass es zwar einen Zusammenhang zwischen Kriminalität und öffentlicher Unordnung gibt, dass aber Unordnung nicht unmittelbar und direkt Kriminalität entstehen lässt. Vielmehr sind es die sozio-strukturellen Bedingungen einer Nachbarschaft, die beides gleichzeitig begünstigen. Dementsprechend nützt es wenig, die Unordnung zu beseitigen, ohne sich auch den strukturellen Bedingungen zuzuwenden. Summary und der komplette Text können über http://www.ojp.usdoj.gov/nij/pubs.htm einegsehen werden. Übrigens ist „Broken Windows“ inzwischen im Netz: Der Artikel von James Q. Wilson, der (angeblich) das New Yorker Zero Tolerance Project ausgelöst haben oder ihm zugrunde gelegen haben soll, ist jetzt auch im Internet verfügbar – in der Originalversion von 1982 in der Zeitschrift The Atlantic“ http://www.theatlantic.com/politics/crime/windows.htm In der gleichen Zeitschrift erschien übrigens der umstrittene Beitrag „Thinking about crime“ vom gleichen Autor im September 1983 http://www.theatlantic.com/politics/crime/wilson.htm sowie im März 1927 (!) ein ausführlicher Bericht von Felix Frankfurter (der heisst wirklich so...) über Sacco und Vanzetti – und kann jetzt ebenfalls dort nachgelesen werden: http://www.theatlantic.com/unbound/flashbks/oj/frankff.htm
 
 
10) Vereinte Nationen gründen Institut für „Entmilitarisierungs- bzw. Entwaffnungforschung“
Die Vereinten Nationen haben ein United Nations Institute for Disarmament Research geschaffen, das sich mit Forschungen zur militärischen Bewaffnung und zu Möglichkeiten der Waffenredizierung beschäftigt. Auf der Homepage www.unog.ch/unidir/zzzehome.htm finden sich neben näheren Infos zu den Aufgaben des Instituts auch diverse Papiere und links zum Thema sowie zwei gute Diskussionspapier zu „Globalisation and Insecurity in the 21st Century“ und „Removing military weapons from civilian hands“. Der aufgeschlossene Leser wird schnell erkennen, dass eine Trennung zwischen innere und äußerer Sicherheit, wie sie gegenwärtig noch immer gehandhabt wird, auf Dauer nicht mehr beizubehalten ist.
 
 
11) Jahresberichts 1999/2000 der Kommission Polizeiliche Kriminalpräven­tion
Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention – das Gremium, das in Zusammenarbeit zwischen den Polizeien der Länder, des Bundeskriminalamts sowie des Bundesgrenzschutzes Aufgaben der polizeilichen Kriminalprävention abstimmt und insbesondere die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Kriminalprävention (ProPK) gestaltet – hat vor kurzem ihren Jahresbericht 1999/2000 veröffentlicht. Dieser Bericht ist nach verschiedenen Arbeitsgebieten und Deliktfeldern der Polizeilichen Kriminalprävention gegliedert und behandelt dabei auch aktuelle Themen wie etwa Kinderpornografie im Internet, Kriminalität in Zusammenhang mit der Einführung des Euro oder Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Zweck des Jahresberichts besteht hauptsächlich darin, interessierte Stellen mit einer Reihe von Informationen für die eigene Präventionsarbeit zu versorgen. Entsprechend sind zu beinahe allen Themenfeldern jeweils Beschreibungen von ausgewählten Projekten und Präventionsmaßnahmen aufgeführt. Daneben finden sich zu einzelnen Kriminalitätsphänomenen auch Vorbeugungsempfehlungen für die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Städte und Gemeinden. Der Jahresbericht der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention ist nicht nur für Polizeibehörden gedacht, sondern wendet sich ausdrücklich auch an nichtpolizeiliche Einrichtungen wie Kommunen, Kriminalpräventive Räte oder Einrichtungen der Jugendhilfe. Kostenlose Exemplare sind erhältlich bei: Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention, Taubenheimstraße 85, 70372 Stuttgart, Telefax: 07 11 / 2 26 80 00, E-Mail: zgs@polizei.propk.de
 
 
12) Elektronische Fußfessel in Deutschland „erfolgreich“
Seit Mai 2000 wird im Rahmen eines Modellprojektes des Hessischen Justizministeriums erstmals in Deutschland die elektronische Fußfessel eingesetzt. Das Max-Planck-Institut begleitet dieses Projekt und zieht nach dem ersten Jahr das Fazit, dass sich sowohl die überwachten Personen, als auch die „Überwacher“ „überwiegend zufrieden“ mit den Möglichkeiten zeigen, welche die elektronische Überwachung bietet. Allerdings haben von den für das Projekt vorgeschlagenen 60 Personen lediglich 24 Probanden an der Maßnahme teilgenommen, von denen 12 noch an der Fessel sind (Stand Mitte 2001), 10 die Maßnahme beendet haben und bei zwei wurde die Maßnahme widerrufen. Nähere Informationen: M.Mayer@iuscrim.mpg.de Quelle: Max Planck Forschung 3/2001, S. 7;  Modellprojekt Elektronische Fußfessel – Vorläufige Befunde aus der Begleitforschung (MPI-Infoblatt, o.O., o.J.)
 
 
13) KFN-Studie „Gewalt gegen Polizeibeamte“
Eine Zusammenfassung der vorläufigen Ergebnisse dieser bundesweiten Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen e.V., die nach mehreren Tötungen und Tötungsversuchen gegen Polizeibeamte von der Innenministerkonferenz und der GdP in Auftrag gegeben wurde, ist seit Mai 2001 verfügbar unter www.kfn.de/gewaltgegenpolizei1.html. Das Risiko eines Beamten, mit Tötungsabsicht angegriffen zu werden, ist danach erheblich höher als das eines Normalbürgers. Das Risiko eines Beamten, im Dienst infolge eines Angriffs getötet zu werden, ist jedoch geringer als das Risiko eines Normalbürgers, Opfer eines tödlichen Angriffs zu werden. Für alle Angriffe gilt: Die Angriffe finden weit überwiegend bei Dunkelheit, im öffentlichen Raum und in eher bürgerlichen Vierteln statt. Die Mehrzahl der Angriffsorte galt zuvor als ungefährlich. Die Beamten waren zum Angriffszeitpunkt mehrheitlich als Funkstreife eingesetzt. Die Täter waren weit überwiegend deutscher Nationalität, fast ausschließlich männlich und allein. Sie waren zu großen Teilen alkoholisiert und fast zur Hälfte bereits polizeibekannt, den Beamten jedoch persönlich unbekannt. Der Angriff erfolgte fast immer überraschend. Ausgewertet wurden über 4.000 Fälle von Angriffen gegen Polizeibeamte in den Jahren 1985 bis 2000. Zusätzlich wurden 2.300 repräsentativ ausgewählte Polizeibeamte befragt.
 
 
14) Empirische Studie zur Skinhead-Bewegung
Das Institut de Police Scientifique et de Criminologie der Universität Lausanne hat eine Studie zur ideologischen Orientierung, Gewaltbereitschaft, zur sozialen Integration und zu den Motiven von Skinheads vorgelegt. Quelle: Crimiscope 15, Juni 2001: Die Skinhead-Bewegung: Eine empirische Studie. Zu beziehen über Sekretariat Crimiscope, Tel. 0041-21-6924644 http://www.unil.ch/ipsc/
 
 
15) Ade § 12 FAG
Mit dem Auslaufen des § 12 FAG zum 31.12.2001 könnten zukünftig strenger Maßstäbe auf die Ermittler zukommen, wenn es um die Erhebung von "Verbindungsdaten" geht. Aber schon bei den Begrifflichkeiten der neuen Regelungen in den § 100 g und h der Strafprozessordnung gibt es Klärungsbedarf. Hierzu ein kleiner Auszug aus der Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein: Der Entwurf des § 100 g  Abs. 3 führt den Begriff der „Telekommunikationsverbindungsdaten“ ein, den die Telekommunikations-Datenschutzverordnung nicht kennt. Der Begriff lehnt sich – mit „kleinen sprachlichen Abweichungen“, wie es in der Entwurfsbegründung heißt (S. 10) – an § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 TDSV an, die an dieser Stelle allerdings nicht den Begriff der „Verbindungsdaten“ definiert, sondern regelt, welche „Verbindungsdaten“ (Legaldefinition in § 2 Nr. 4 TDSV) erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. In § 100 g Abs. 3 Nr. 1 wird auch die Standortkennung unter den Begriff der „Telekommunikationsverbindungsdaten“ gefasst, allerdings unter der Einschränkung „im Falle einer Verbindung“ sowie bezogen auf den „anrufenden und angerufenen Anschluss oder die Endeinrichtung“. Offenbar schwebt dem Entwurf also ein engerer Begriff der „Telekommunikationsverbindungsdaten“ vor, so dass die Erhebung eines Bewegungsbildes mit Hilfe eines eingeschalteten jedoch nicht genutzten Mobiltelefons dann nicht mehr möglich oder an die engeren Voraussetzungen des § 100a StPO gebunden wäre. Die Begründung des Entwurfes verhält sich zu dieser Problematik nicht. Die komplette Stellungnahme (als rft-datei) liegt zum download bereit unter: http://www.anwaltverein.de/03/05/2001/44-01.rtf Als positiv wurde von Justizmininistern und Datenschützern festgestellt, dass Auskünfte auf künftige Telekommunikationsverbindungen möglich werden sollen.
 
 
16) Das Letzte:
VAAM-Power oder: der neue Biokult

Laut Hersteller des neuen Super-Saftes wissen wir jetzt, wie die Gewinnerin des olympischen Marathons in Sidney "gedopt" war. Sie soll den Magen-Saft von "gigantischen Killer-Hornissen" getrunken haben, die Distanzen von 100 km am Tag mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h. VAAM steht hierbei für Vespa Amino Acid Mixture, ein neues Sport- und Fitnessgetränk, das von einem japanischen Biochemiker entwickelt wurde. Bei dem Getränk handelt es sich um eine wahre Wunderbrühe: die Ausdauer wird erhöht, Müdigkeit in den Muskeln kommt erst gar nicht auf, Laktat wird reduziert und Fett wird noch schneller in Energie umgewandelt und somit abgebaut... sofern man sich bewegt. Mehr Information zum Powersaft der anscheinend wirklich Flügel verleiht, und wenn es nur die einer Hornisse sind, findet man unter: www.vaam-power.com