Nr. 303, Januar 2026
 
1) Alle Jahre wieder – Die Debatte um Feuerwerksverbote bzw. Verbotszonen rund um schützenswerte Objekte
Die Debatte nimmt jedes Jahr – die immensen Schadens- und schwerwiegenden Opferfälle bilanzierend – um den Jahreswechsel (in den letzten Jahren allerdings zunehmend) Fahrt auf. Ein aktuelles Kurzgutachten einer Berliner Anwaltskanzlei zu diesem Thema, beauftragt von der Deutschen Umwelthilfe (https://t1p.de/w5mqu), birgt nun zusätzlichen „Sprengstoff“, denn es geht unter Bezugnahme und Kommentierung des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) von einer haftungs- und ggf. strafrechtlichen kommunalen Mitverantwortung für Schadensfälle aus, wenn die Kommunen keine (bedarfsgerecht großflächigen) Verbotszonen rund um brandempfindliche Gebäude prüfen und bei Bedarf anordnen - https://t1p.de/blvpv