Nr. 308, Juni 2026
 
1) Forschungsprojekt: „Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen“
Am Beispiel Berlins gingen die Forscherinnen der Frage nach, wie sich Ersatzfreiheitsstrafen gerade bei „schwer erreichbaren Personen“ besser vermeiden ließen. Geldstrafen werden (immer noch) in signifikanter Häufigkeit durch sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen (§ 43 StGB) getilgt, obwohl die Justiz aufgrund der Ausgangsstraftat gerade keine Freiheitsstrafe vorgesehen hat. Im Längsschnitt (10 Jahre) verbüßen alleine in Berlin durchschnittlich rund 290 Menschen Ersatzfreiheitsstrafen wegen der Nichtbeibringung von Geldstrafen in der Folge von Bagatellstraftaten. Überraschend ist jedoch der hohe Anteil dieser strafrechtlichen Rechtsfolge, der in der aktuellen Studie herausgearbeitet wird. Demnach wird nahezu ein Drittel (32 %) der verhängten Geldstrafen durch eine Ersatzfreiheitsstrafe getilgt. Der Wert liegt damit deutlich höher als die bislang in Studien herausgearbeitete und kriminalpolitisch immer wieder zitierte Quote von ca. 10 %. Im Forschungsbericht wird eine Reihe von Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung dieser Praxis herausgearbeitet - https://t1p.de/ct1pt