Nr. 47, Dezember 2002
 
14) Neue Juristenausbildung in Deutschland
Am 1.7.2003 wird ein neues Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in Deutschland in Kraft treten. Wesentliche Elemente: 30% des 1. Staatsexamens werden an der Uni in einem Schwerpunktfach (z.B. Kriminologie) absolviert (statt wie bisher beim staatlichen Justizprüfungsamt); Schwerpunkt der Ausbildung insgesamt wird weiter in den Anwaltsberuf verlegt; die Studieninhalte sollen auch sog. “Schlüsselqualifikationen” wie Gesprächsführung, Management, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit enthalten. Weitere Infos unter http://www.justiz.nrw.de/jm/rechtspolitik/schwerpunkte/ausbildung/index.html