Nr. 82, Januar 2006
 
9) Rechtsextremistische und nichtrechtsextremistische Gewalttäter: ein forensisch-relevanter Vergleich
Die Studie vergleicht die soziobiographischen, psychiatrischen und forensischen Merkmale einer begutachteten Population von rechtsextremistischen und nicht rechtsextremistischen Gewalttätern. Es zeigte sich in beiden Gruppen ein extrem negativer soziobiographischer Hintergrund, eine Häufung von Alkoholmissbrauch und Persönlichkeitsstörungen sowie das Vorhandensein einer reichlichen Strafanamnese. Es bestanden kaum Unterschiede bezüglich kriminogenen Parametern zwischen rechtsextremistischen und nicht rechtsextremistischen Gewalttätern. Insofern zeigt die gegenwärtige Studie, dass rechtsextremistische Gewaltkrimi­nalität nichts anderes als „gemeine" bzw. „allgemeine" Gewaltkriminalität ist. Trotz der nega­tiven soziobiographischen Parameter und häufig festgestellter Persönlichkeitsdefizite wurde die große Mehrzahl der rechtsextremistischen Gewalttäter vom psychiatrischen Gutachter und vom Gericht als voll schuldfähig bezeichnet. Die Tatsache, dass die Mehrheit der begutachteten nicht rechtsextremistischen Gewalttäter als vermindert schuldfähig bezeichnet worden war, basiert vor allem auf der erheblichen Wirkung von psychotropen Substanzen. Quelle: Andreas Marneros, Dörthe Strube, Bettina Steil, Anja Galvao: Rechtsextremistische und nichtrechtsextremistische Gewalttäter: ein forensisch-relevanter Vergleich. In: Werkstattschriften Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 2004, S. 69-83