Nr. 133, September 2010
 
13) Vereinheitlichung des eidgenössischen Strafprozessrechtes
Zum 1. Januar 2011 wird die neue schweizerische Strafprozessordnung (StPO) die 26 kantonalen Strafprozessordnungen und die drei Strafprozessordnungen auf Bundesebene ersetzen. Damit werden Straftaten in der Schweiz künftig nicht nur nach einem bundeseinheitlichen Strafgesetzbuch geahndet, sondern auch nach den gleichen prozessualen Regeln verfolgt und beurteilt. Die Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften bleibt jedoch nach wie vor den kantonalen Gesetzgebern überlassen. Bedeutsamste Neuerung neben der Vereinheitlichung der Rechtslage ist, dass der StPO das sog. Staatsanwaltschaftsmodell zugrunde liegt. Bei diesem leitet, ähnlich wie in Deutschland, die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren. Das in der Schweiz weit verbreitete Untersuchungsrichtermodell, in dem die Strafuntersuchung von einem, je nach Ausgestaltung mehr oder weniger von der als Anklagebehörde fungierenden Staatsanwaltschaft abhängigen, Untersuchungsrichter geführt wird, wird mit Einführung der StPO abgeschafft. Weitere Informationen finden sich im Internet: http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/themen/sicherheit/ref_gesetzgebung/ref_strafprozess.html