Nr. 151, April 2012
 
6) Das Strafmaß zeigt keine abschreckende Wirkung
Das australische Bureau of Crime Statistics and Research hat die Ergebnisse einer Untersuchung zu Abschreckungseffekten veröffentlicht. Im Rahmen der quantitativ ausgerichteten Studie zeigte sich, dass die Entdeckungswahrscheinlichkeit einen geringen abschreckenden Effekt zu erzielen scheint. Die Höhe des Strafmaßes erwies sich hingegen als nicht bedeutsam. Harte bzw. lange Freiheitsstrafen haben demnach keine kriminalpräventive Wirkung. Der Ergebnisbericht der Studie kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden: http://www.lawlink.nsw.gov.au/lawlink/bocsar/ll_bocsar.nsf/vwFiles/cjb158.pdf/$file/cjb158.pdf