Nr. 205, März 2017
 
1) Verfassungsbeschwerde eines BVB-Fans erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde eines BVB-Fans stattgegeben, der 2010 nach dem Spiel seines Vereins in Sevilla in einem Schnellverfahren zu 12 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Die Strafe war in Deutschland in das Bundeszentralregister eingetragen worden, wogegen Professor Dr. Thomas Feltes als Vertreter dieses Fans anging. Die am Ende eingelegte Verfassungsbeschwerde war jetzt erfolgreich, u.a. weil in dem Verfahren in Sevilla gegen grundlegende menschenrechtliche Standards verstoßen wurden und weil das Berliner Kammergericht Grundrechte des Betroffenen (u.a. auf rechtliches Gehör, sowie das Willkürverbot) verletzt hat. Das Urteil sowie eine Presseerklärung dazu finden sich hier: http://www.kriminologie.rub.de