Nr. 205, März 2017
 
14) Einschätzung von Tatmotiven beeinflusst das Augenzeugengedächtnis
Die Erinnerung von Augenzeugen an die Details einer Straftat kann dadurch verzerrt sein, wie sie die Motive für die Tat bewerten. Die Zuschreibung von Motiven hat auch einen Einfluss darauf, welches Strafmaß für angemessen erachtet wird. https://idw-online.de/de/news665139