Nr. 211, Oktober 2017
 
6) Legendierte Fahrzeugkontrolle
Mit Urteil vom 26. April 2017 entschied der BGH, dass zwischen Strafprozess- und Gefahrenabwehrrecht ein allgemeiner Vorrang eines Rechtsgebietes nicht anzuerkennen ist. Vielmehr kann die Polizei auch während eines laufenden Ermittlungsverfahrens aufgrund einer gefahrenabwehrrechtlichen Grundlage präventiv tätig werden. Quelle: http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=457