Nr. 2, April 1999
 
10) BKA-Internetstreife rechtswidrig (?)
Auf einer Internetseite der Initiative „Freedom for Links“ (www.freedomforlinks.de ) beschäftigt sich Rechtsanwalt Thomas Stadler mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der anlassunabhängigen Internetstreife des BKA. In seiner Analyse kommt Stadler zum Schluss, dass es für das derzeit praktizierte Streifensurfen keine Rechtsgundlage gibt – die Maßnahme also rechtswidrig ist. Der gesamte Inhalt des Schreibens ist zu finden unter: http://www.freedomforlinks.de/Pages/bka.html Eine Fortsetzung zu diesem Thema gibt’s im nächsten Letter.