Nr. 3, Mai 1999
 
10) Schleierfahndung jetzt auch in Berlin
Zur "vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität" soll Ende April auch in Berlin die sogenannte "Schleierfahndung" eingeführt werden. Danach dürfen verdachtsunabhängige Personen im gesamten Stadtgebiet kontrolliert werden. Nachdem bereits vor einigen Jahren zuerst Bayern und dann Baden-Württemberg die Möglichkeit der verdachtsunabhängigen Kontrollen (zuerst noch beschränkt auf Autobahnen, Bahnhöfe und Flughäfen sowie Straßen die vom grenzüberschreitenden Verkehr benutzt werden) in ihre Polizeigesetze aufgenommen hatten, sind nunmehr fast alle Bundesländer diesem Beispiel gefolgt. Da auch der Bundesgrenzschutz, der an Bahnhöfen und Flughäfen eingesetzt ist, solche Kontrollen durchführen kann, hat sich Deutschland damit ohne großen Widerstand von der Tradition verabschiedet, dass Bürger nur dann kontrolliert werden dürfen, wenn ein konkreter Verdacht gegen sie besteht oder wenn sie sich an sogenannten "gefährlichen Orten" (wie z.B. im Rotlichtmilieu), gefährdeten Objekten oder besonders eingerichteten Kontrollstellen aufhalten. Zukünftig werden solche verdachtsunabhängigen Kontrollen entweder ohne jede Einschränkung oder wie in Berlin geplant - eine bestimmte "Lage" vorliegt durchgeführt werden können. Wobei die Entscheidung , ob eine solche "Lage" gegeben ist, von der Polizeiführung getroffen werden kann. Einher mit diesen erweiterten Kontrollbefugnissen geht im übrigen die Einführung sogenannter Aufenthaltsverbote, die für bestimmte Gebiete dann erlassen werden können, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen wird" - bislang benutzt zumeist bei Drogenabhängigen oder Demonstranten.