Nr. 25, Januar 2001
 
1) Kampf den "elektronischen Straftaten"
Wie ein kürzlich veröffentlichtes Untersuchungsergebnis des NIJ (National Institute of Justice, USA) feststellt, scheint es den US-Amerikanischen Strafverfolgern nicht viel besser zu ergehen als hierzulande. Die Studie, erstellt durch 126 Vertreter von 114 Behörden, hat 10 Punkte zusammengetragen, die als besonders wichtig erachtet wurden, hierunter unter anderem die Reform von Gesetzen sowie die Darstellung der Problematik in der Öffentlichkeit. Weiterhin fehlt es an qualifizierter Ausbildung der Beamten (Polizisten, Staatsanwälte und Richter) sowie an Hard- und Software. Lapidar der Schlußsatz: Es besteht ein erheblicher Abstand zwischen dem Fachwissen und der Ausrüstung der "Cyber-Kriminellen" und den Behörden, die sie verfolgen sollen. Die Studie ist abrufbar als PDF-Datei oder ASCII-Textfile unter http://www.ncjrs.org/ledocs.htm#183451 und ist in Teilen durchaus auf deutsche Verhältnisse übertragbar. Quelle: Justinfo V.6, No 18