Nr. 27, März 2001
 
11) Polizeilicher Schusswaffengebrauch 1999
1999 haben deutsche Polizeibeamtinnen und –beamte insgesamt 3.410 mal von ihrer Schusswaffe Gebrauch gemacht – davon in 3.227 Fällen gegen verletzte oder gefährliche Tiere. Gegen (sonstige) Sachen wurde in 23 Fällen die Waffe benutzt. Warnschüsse: 107, gegen Personen: 53, davon 15 tödlich. Unzulässige Schüsse: 12, davon 8 auf Personen. Keine Angaben zu unbeabsichtigten Schüssen. (Angaben des IMK-Vorsitzenden, zitiert in der taz vom 13.12.2000). Der Berliner Info-Dienst „Bürgerrechte und Polizei“ (CILIP) geht von 19 Todesschüssen aus (unbeabsichtigte eingerechnet).