Nr. 28, April 2001
 
5) E-Mail-Überwachung
In Frankreich klagte ein Student gegen seine Institutsleitung: die Angeklagten hatten argumentiert, E-Mails seien nicht vertraulich, da sie unverschlüsselt über einen Server geschickt würden. Die Mitarbeiterin einer technischen Hochschule hatte ihren Vorgesetzten 1996 darüber informiert, dass die Hälfte aller E-Mails dort einen Doktoranden betreffe. Der Direktor ordnete daraufhin an, die Mails zu überwachen. Ein Text wurde gelöscht, weil er nach Einschätzung eines Forschers das Laboratorium verleumdete. Die Angeklagten müssen dem Studenten nun insgesamt 25.000 Franc (rund 7500 Mark) zahlen.