Nr. 29, Mai 2001
 
2) Neues Signaturgesetz
Der Deutsche Bundestag hat dem Entwurf eines Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften mehrheitlich, bei Enthaltung der PDS, zugestimmt. Damit wird es nach der noch zu erfolgenden abschließenden Beteiligung des Bundesrates sehr wahrscheinlich, dass das neue Signaturgesetz zur Jahresmitte 2001 in Kraft treten kann. Wichtige Begleitmaßnahmen sind die Erneuerung der Signaturverordnung, sowie die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Gleichstellung mit der handschriftlichen Unterschrift im Privat- und öffentlichen Recht. Erst dann wird der digitalen Signatur der so lang erhoffte Durchbruch

gelingen. Quelle: Sicherheit im Internet - Newsletter