Nr. 29, Mai 2001
 
6) Online-Auktionen sind rechtsverbindlich
Wer einen Gebrauchtwagen für lau ersteigert hat ein Anrecht auf die Lieferung. Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat am 14. Dezember 2000 in einem Berufungsurteil entschieden, dass Verträge zwischen Anbietern und Bietern bei Internet-Auktionen rechtswirksam sind. In dem Rechtsstreit ging es um einen Autohändler, der bei ricardo.de einen VW Passat deutlich unter Listenpreis versteigert hatte. Als der Autohändler sich weigerte, den Neuwagen auszuliefern, zog der Käufer vor Gericht. Die Klage wurde in der ersten Instanz vor dem Landgericht Münster abgewiesen. In der zweiten Instanz bekam nun der Käufer Recht. Das OLG Hamm hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Ob der Beklagte diesen Weg gehen wird, bleibt vorerst offen. Quelle: Online-Spartipps