Nr. 31, Juli 2001
 
6) Falschparker: Handynummer schützt vor Abschleppdienst
Handy-besitzende Falschparker können das Abschleppen ihrer Autos vermeiden, wenn sie ihre Telefonnummer deutlich sichtbar im Fahrzeug hinterlassen. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg (Az.: 3 VG-268/2000) jetzt entschieden. Nach Auffassung der Richter ist es ausreichend, wenn der Fahrer an der Windschutzscheibe einen Zettel anbringt. Im strittigen Fall hatte der Zettel die Aufschrift: "Bitte folgende Handy-Nummer anrufen, ich bin in zwei Minuten am Fahrzeug." Nach Auffassung des Gerichts ist es der Polizei zuzumuten, den Fahrer anzurufen, da dieser die Störung schneller beheben kann als der Abschleppdienst. Quelle: newsletter billiger-telefonieren.de