Nr. 36, Januar 2002
 
12) Der Ausschuss P in Belgien
Als „Organ zur Überwachung der Funktion der Polizeidienste“ und als „Mittler im Dienste des Parlaments und des Bürgers“ bezeichnet sich selbst der „Ausschuss P“ (www.comitep.be, info@comitep.be), der 1991 gegründet und 1993 konstituiert wurde. Er ist mit der externen Überwachung aller Polizeidienste und Polizeibediensteter in Belgien beauftragt. Der Ausschuss erstattet dem Parlament Bericht und formuliert Vorschläge zur Verbesserung der Polizeiarbeit und zum „Vermeiden des wiederholten Auftretens gewisser Unannehmlichkeiten für den Bürger und die Behörden“. Prinzipiell kann sich jedermann an diesen Ausschuss wenden, wobei die Prüfungen und Kontrollen, die der Ausschuss durchführt, nicht das Ziel haben, einzelne Straftaten innerhalb der Polizeidienste festzustellen. Vielmehr sollen „Unvollkommenheiten und Funktionsstörungen“ festgestellt und Vorschläge für die Beseitigung gemacht werden (zum deutschen Pendant, der Hamburger Polizeikommission, s. http://www.hamburg.de/Behoerden/PK/