Nr. 45, Oktober 2002
 
3) Wegweisungen nach Gewalt in der Familie nehmen in Österreich zu
Das 10-tägige Rückkehrverbot für gewalttätige Ehemänner, das 1997 durch Bundesgesetz in Österreich zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt eingeführt und Modell auch für deutsche Regelungen ist, hat sich bewährt. Bis Ende 2001 wurde in insgesamt 13.835 Fällen dieses Verbot mit sofortiger Wirkung ausgesprochen – siebenmal täglich. Das Gericht kann das Rückkehrverbot auf 3 Monate ausdehnen, in Scheidungsfällen bis zum Ende des Verfahrens. Trotzdem suchen immer mehr und immer jüngere Frauen inzwischen in Frauenhäusern und Interventionsstellen Hilfe, und die Zahl der Wegweisungen steigt. Erklärt wird dies mit einer besseren Schulung der Polizeibeamten, häufigerer Anwendung des Gesetzes und grösser werdender Bekanntheit der Interventionsstellen. Dennoch gibt s auch hier ein auffallend4es Stadt-Land-Gefälle. Quelle: Der Standard (Österreich) 31.7.2002; weitere Infos unter www.bmi.gv.at und www.frauenhelpline.at . Eine umfangreiche Informationssammlung aus Deutschland zu Gewaltschutz und häuslicher Gewalt mit vielen links und online-Dokumenten ist unter folgender Adresse des Väteraufbruch für Kinder e.V. abrufbar: http://www.vafk.de/Gewaltschutz.