Nr. 50, März 2003
 
15) Strafverfahren gegen den ehemaligen Bielefelder Polizeipräsidenten
Der Fall des ehemaligen Polizeipräsidenten von Bielefeld Horst Kruse beschäftigt die Staatsanwaltschaft Münster bereits seit anderthalb Jahren. Am Ende hatten die Beamten 147 Zeugen verhört, zehn Bände Akten zusammengestellt und eine 83-seitige Anklageschrift ausgearbeitet. Der Vorwurf lautet danach: Strafvereitelung im Amt weil er zwischen 1998 und 2000 den gewerbsmäßigen Rauschgifthandel in einer Drogenanlaufstelle geduldet haben soll. Der Fall schlug hohe Wellen, da dadurch das gesamte Drogenkonzept der Landesregierung mit Unterstützung von Drogenkonsumräume in die Kritik geriet. Ein weiterer Aspekt der Anklage ist, dass der Polizeipräsident drogenabhängige Prostituierte nicht strafrechtlich verfolgt hätte. Der Vorwurf: Strafvereitelung und Förderung der Prostitution. Erste Auswirkungen hat das Verfahren bereits: Polizeidienststellen in NRW ändern ihre Politik gegenüber Drogenkonsumräumen und veranlassen z.B. Streifen um diese Räume oder gar Razzien. Die Folgen dürften jedem klar sein.

Unter http://www.nw-news.de/news/mantel/politik/NW_20030111_1816370002.html ist die Chronik der Ereignisse bis 2002 dargestellt.