Nr. 51, April 2003
 
14) Bericht zur Rasterfahndung in Berlin
Ein Sonderbericht des Berliner Datenschutzbeauftragten über die Rasterfahndung bietet einen sehr guten Einblick in die Anwendung und die Ergebnisse dieses Instrumentes nach dem 11.9.2001. Danach wurden in Berlin 58.032 Datensätze gerastert, die zu 3.641 Treffern führten. Nach manuellem Abgleich wurden 114 Personen identifiziert, die die Kriterien der Rasterfahndung erfüllten und gegen die dann konventionell ermittelt wurde. Ein „Schläfer“ fand sich nicht darunter. Quelle: CILIP 73, 3, 2002, S. 109 unter Verweis auf www.datenschutz-berlin.de/informat/sonderbericht/rasterfahndung.pdf