Nr. 72, Februar 2005
 
13) Kosten und Nutzen von Haft und Haftvermeidung
Das Projekt soll Kosten und Nutzen des bestehenden Strafvollzugs in Deutschland untersuchen. In stark verkürzter Form geht es dabei um die Frage, ob der Nutzen der Inhaftierung (vermiedene Kriminalität) die Kosten der Inhaftierung (betriebswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Art) überschreitet oder nicht. Kosten und Nutzen bestimmen Recht und dem Verhalten. Die Kosten-Nutzen-Relation ist eng mit der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Rechts verknüpft. Das Strafmaß und die vorgesehene Sanktionsform erzeugen zum einen Unterbringungs- und Überwachungskosten, zum anderen ist durch die Inhaftierung gewährleistet, dass der Inhaftierte in dieser Zeit keine weiteren Straftaten begeht ("Ausschaltungseffekt"). Die Reaktion des Kontrollierens auf die durch das bestehende Recht ausgelösten Erfahrungen und Anreize während der Haftzeit sind ausschlaggebend für zukünftige Kosten-Nutzen-Erwägungen. Gelingt die Reintegration oder wird der Täter rückfällig? Wenn ja, wie oft und mit welchem ökonomischen Schaden? Der Nutzen einer verhängten Freiheitsstrafe ist schließlich davon abhängig, ob andere wegen der Strafverhängung vor eigenen Straftaten zurückschrecken (Generalprävention). Ein Zwischenbericht sowie weitere Materialien finden sich unter http://www.tu-darmstadt.de/fb/fb1/vwl2/deutsch/inhalte/projekte/vwprojekt/vwprojekt.html