Nr. 73, März 2005
 
9) Neues Opferrecht in Deutschland
Das Opferrechtsreformgesetz ändert in fünf Artikeln bereits bestehende Gesetze. Opfer müssen ab dem Erstkontakt mit den Strafverfolgungsbehörden auf ihre erweiterten Rechte hingewiesen werden. Die für die Polizei wesentlichen Änderungen sind die Möglichkeit der Zuziehung einer Vertrauensperson bei Verletztenvernehmungen, die Belehrung über die erweiterten Befugnisse von Verletzen, der mögliche Hinweis auf den Täter-Opfer-Ausgleich bei Beschuldigtenvernehmungen, die geschlechtsneutrale Formulierung der körperliche Untersuchung und die Akteneinsicht und Kopie der Videovernehmung. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/index.html