Nr. 74, April 2005
 
14) Keine „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“ mehr
Mit Inkrafttreten des 1. Justiz­modernisierungsgesetzes zum 1.9.2004 gehören die „Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft" endgültig der Vergangenheit an. Der Begriff wird nun aus dem Sprachgebrauch aller bundesdeutschen Gesetze verschwinden. In § 152 Abs. 1 GVG, aber auch in allen anderen Gesetzen, die die darin festgelegten Bezeichnungen in Bezug nehmen, wird zukünftig von „Ermittlungspersonen" gesprochen. Neben dieser Neuerung, werden auch noch weitere, zum Teil tief greifende, Veränderungen in den Verfahrensvorschriften durch das Gesetz vorgenommen. Im Bereich des Strafverfahrens werden u. a. die Unterbrechungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung, die Verlesung von Schriftstücken, die Vereidigungsbestimmungen und das beschleunigte Verfahren geändert bzw. erweitert. Entstanden ist das Gesetz durch die Zusammenführung zweier Gesetzentwürfe, dem Justizmodernisierungsgesetz und dem 1. Justizbeschleunigungsgesetz. Quelle: Deutsche Polizei, 12, 2004, S.10.