Nr. 77, Juli 2005
 
3) Zum Zusammenhang zwischen Intelligenz und der Begehung von Straftaten
In einer empirischen Untersuchung wurde der Zusammenhang zwischen (gemessener) Intelligenz und der Begehung von Straftaten untersucht. Im Ergebnis zeigte sich, dass gemessene Intelligenz zwar die intellektuelle Kompetenz vorhersagt, aber nicht Kriminalität. Allerdings wurde ein Zusammenhang zwischen schulischer Kompetenz und der Tatsache, in einer sozial benachteiligten Wohngegend zu wohnen auf der einen Seite und spätere Kriminalität auf der anderen Seite festgestellt. Im Ergebnis sind es die sozialen Faktoren, die mögliche spätere Kriminalität bedingen und nicht die Intelligenz. Quelle: 0947, McCartan, Lisa M.: Gunnison, Elaine. „The IQ/crime relationship: An extension and replication of previous research.“ Journal of Crime & Justice, 27(1):61-86, 2004.; Mit dem gleichen Thema beschäftigt sich eine weitere Studie, in der 1.725 Jugendliche im Alter von 10 Jahren oder älter untersucht wurden. Es handelt sich dabei um eine Längsschnittstudie, die im Jahre 1979 begonnen wurde. Auch hier wurde gezeigt, dass der Effekt von Intelligenz auf kriminelles Verhalten nur sehr indirekt vorhanden ist. Intelligenz wirkt als wichtiger kriminogener Faktor dort, wo er zu niedrigen Schulleistungen beiträgt, die wiederum ursächlich für die Wahrscheinlichkeit sind, eine kriminelle Karriere zu beginnen. Quelle: McGloin, J. M., Pratt, T. C., & Maahs, J. (2004), Rethinking the IQ-delinquency relationship: A longitudinal analysis of multiple theoretical models. Justice Quarterly, 21(3), 603-635.