Nr. 100, September 2007
 
19) Bewirtungskosten bei Verabschiedung als Werbungskosten?
Der Bundesfinanzhof wertet im vom 11.1.2007 (Aktenzeichen VI R 52/03) die Verabschiedung eines Bundeswehroffiziers (Berufssoldat) in den Ruhestand (Kommandoübergabe) als eine Feier mit ganz überwiegend beruflichem Charakter. Die weiteren Umstände des Streitfalls bestätigen die berufliche Veranlassung der durch die Veranstaltung verursachten Kosten: Der Arbeitgeber des Klägers trat als Gastgeber auf. Er legte die Gästeliste fest. Bei den Gästen handelte es sich um Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer des Dienstherrn des Klägers sowie um weitere geladene Gäste, insbesondere aus dem Bereich der Rüstungsindustrie (!, TF). Dementsprechend konnte der Soldat die ihm entstandenen Bewirtungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.