Nr. 103, Dezember 2007
 
4) Schweiz: Verbot des Waffentragens im öffentlichen Raum zeigt Wirkung
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes 1999 war in 12 Kantonen das Tragen von Waffen ohne jede Bewilligung gestattet und in den anderen nur als Übertretung strafbar. Im neuen Gesetz gilt das unbefugte Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit als Vergehen. Seither haben sich die Verurteilungen sprunghaft vervielfacht, was darauf hindeutet, dass die Polizei das Waffentragverbot konsequent umsetzt. Die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik zeigen einen deutlichen – sprunghaften – Rückgang der mit Waffen begangenen Gewaltdelikte (Tötungsdelikte, schwere und einfache Körperverletzung, Raub) nach 1999. Dieser Trend ist auch in den Opferbefragungen nachweisbar. Die Daten sprechen eher für eine Abschreckungswirkung des Waffentragverbots als die These, die Opfer seien sensibler geworden und würden daher immer mehr Gewaltdelikte auch dann anzeigen, wenn keine Waffen im Spiele waren. Die Daten belegen – so die Autoren - auch die generalpräventive Wirkung von Gesetzen, sofern bisher geduldetes oder minimal bestraftes Verhalten plötzlich verboten und energisch kontrolliert sowie sanktioniert wird und widerlegen die verbreitete Annahme, die generalpräventive Wirkung sei stets nur von kurzer Dauer. Quelle: Crimiscope 6, September 2007. Waffentragverbot hat Gewalt reduziert: Eine Wirkung des Waffengesetzes. http://www.unil.ch/esc/page19064.html. Hinweis für Frau März: Englischer Text auf der genannten website verfügbar!