Nr. 93, Januar 2007
 
16) Vernehmung in Theorie und Praxis
Wie nahe beieinander liegen oft Verurteilung und Freispruch, wenn etwa die Aussage eines Zeugen der Aussage des Angeklagten scheinbar unvereinbar gegenübersteht. Nicht immer lässt sich sicher sagen, ob die materiell richtige Entscheidung sich tatsächlich durchsetzt, mit anderen Worten die Wahrheit gefunden wird. Deshalb ist es wichtig, eine belast- und verwertbare Aussage zu erlangen. Das ist – neben deren Würdigung – eine hohe Kunst. Sie zu vermitteln, haben die Psychologen Max Hermanutz und Sven Max Litzcke sich unter anderem zum Ziel gesetzt. Bereits im Jahr 2005 ist von ihnen (und Ottmar Kroll) der Trainingsleitfaden „Polizeiliche Vernehmung und Glaubhaftigkeit“ erschienen. Ein Jahr später liegt nun ein weiteres Buch zu dem Themenkreis vor. Die 256 Seiten des Werkes „Vernehmung in Theorie und Praxis“ gliedern sich in 15 Kapitel, bearbeitet von insgesamt 11 Autoren. Die inhaltliche Bandbreite reicht von einer Einführung in die Grundbegriffe und Rechtsfragen bei Vernehmungen in Strafsachen, über die Vernehmungspsychologie und die Aussageanalyse bis hin zur Darstellung von Vernehmungsstandards. Benutzerfreundlich sind die vor jedes Kapitel gestellten Zusammenfassungen und innerhalb helfen die am Seitenrand platzierten Stichworte bei der Orientierung. Eine ausführliche Besprechung des Buches findet sich unter http://www.polizei-newsletter.de/books_german.php