Nr. 105, Februar 2008
 
11) “Anti-Stalking-Gesetze wirken.” Tatsächlich?
Der nordrhein-westfälische Innenminister Wolf bezeichnet den Nachstellungs-Tatbestand des deutschen StGB als wirkungsvoll und begründet dies mit der hohen Zahl der Verur¬teilungen. Unabhängig von dieser Aussage wurden 77 niederländische Stalking-Fälle un¬tersucht, um auf diese Weise das dortige Anti-Stalking-Gesetz zu bewerten. Neben der Bestrafung des Täters sieht das Gesetz dabei auch frühzeitige Interventionsmöglichkeiten vor. Der Autor der Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass ein frühes Einschreiten wichtiger ist als eine Bestrafung des Täters. Im Ergebnis wird Wolfs These zwar gestützt – jedoch nicht seine Begründung. Quelle: Malsch, M. (2007), Stalking: Do criminalization and punishment help?, in: Punishment & Society, 9 (2), 201-209.