Nr. 108, Mai 2008
 
15) Einsatz polizeilicher Zwangsgewalt – lagebedingter Erstickungstod
Der Bericht des österreichischen Menschenrechtsbeirates im dortigen Innenministerium (gegründet 1999) stammt zwar aus 2004, ist aber immer noch aktuell, wie die jüngsten Fälle auch in Deutschland zeigen. Die aus Mitgliedern des Menschenrechtsbeirates, MedizinerInnen und Experten des BMI zusammengesetzte Arbeitsgruppe legte ihr Augenmerk nicht ausschließlich auf medizinisch-technische Fragestellungen, sondern stellte vielmehr eine umfassende menschenrechtliche Betrachtung des gesamten Ablaufs polizeilicher Operationen an. Angesichts der auf Prävention ausgerichteten Arbeit des Beirates ging es dabei jedoch nicht um eine Untersuchung straf- oder dienstrechtlicher Verantwortlichkeiten einzelner am Geschehen beteiligter Personen, vielmehr sollten jene Faktoren, Konstellationen und strukturellen Probleme identifiziert werden, die zur Eskalation in der Interaktion zwischen Organen der Sicherheitsbehörden und Bürgern beitragen. Dies mit dem Ziel, Risikofaktoren auszumachen und deren Entstehen oder deren Auswirkungen zu vermindern. Eingangs stellt der Bericht die internationalen und innerstaatlichen rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes polizeilicher Zwangsgewalt dar. Daran anschließend wird in einem medizinischen Teil eingehend das Phänomen des lagebedingten Erstickungstodes beleuchtet und auf die mit der Anwendung bestimmter Fixierungstechniken verbundenen Risikofaktoren, aber auch auf die Anzeichen für das Vorliegen einer Gefährdungssituation eingegangen. Quelle: http://www.menschenrechtsbeirat.at/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=51&Itemid=74