Nr. 108, Mai 2008
 
16) Wirkt die Drohung einer Abschiebung abschreckend?
In der politischen Diskussion gilt es als selbstverständlich, dass die Drohung mit einer Ausweisung oder Abschiebung auf potentielle Täter abschreckend wirkt. Eine Studie aus den USA hat jetzt nachgewiesen, dass dies nicht der Fall ist. Die Autoren haben die Rückfälligkeit von ausländischen Straftätern innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach der Entlassung aus dem Gefängnis untersucht und dabei eine Gruppe von Tätern, die aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden konnten, mit der einer Gruppe von Tätern, denen prinzipiell die Abschiebung drohte, verglichen. Hierbei handelte es sich immerhin um fast 1.700 Personen, die innerhalb eines Monats entlassen worden waren und von denen bei ca. 1.300 der Migrationsstatus erhoben werden konnte. Im Ergebnis zeigte sich kein signifikanter Unterschied bei der Rückfallrate, die zwischen 35% und 43% lag.. Dieses Ergebnis deckt sich mit anderen Studien, nach denen sich im Lande geborene Migranten in ihrer Rückfallwahrscheinlichkeit nicht von denen unterscheiden, die nicht im Land geboren sind. Quelle: L.J. Hickman, M.J. Suttorp: Are Deportable Aliens A Unique Threat to Public Safety? Comparing the Recidivism of Deportable and Nondeportable Aliens. In: Criminology & Public Policy 7, 1, 2008, S. 59 – 82.