Nr. 123, Oktober 2009
 
9) Wirksamkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs bei heranwachsenden Gewalttätern
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) basiert auf dem Grundgedanken der Versöhnung. Die Eignung des TOA für heranwachsende Gewalttäter hängt dabei davon ab, inwiefern der Täter einsichtsfähig und damit überhaupt zu einer Versöhnung mit dem Opfer in der Lage ist. Sind diese Fähigkeiten nur durchschnittlich ausgebildet, verfehlt ein TOA nach einer aktuellen empirischen Studie seine Wirkung auf den Täter. Innerhalb der Gruppe der heranwachsenden Gewalttäter ist daher genau zu differenzieren, damit die geeignete Reaktion auf eine Straftat angewendet werden kann. Daneben gilt, dass sich die Empathie für das Opfer umso mehr verschlechtert, je mehr Gespräche zwischen Täter und Opfer stattfinden. Der Ablauf des TOA ist demnach sorgfältig zu planen. Quelle: Taubner, Svenja (2008), Entsteht Einsicht im Täter-Opfer-Ausgleich? Eine empirische Studie am Beispiel adoleszenter Gewaltstraftäter, in: MSchrKrim 2008, 281-294