Nr. 127, Februar 2010
 
13) Berichte über Presserechtsverfahren
Auf der Website http://www.buskeismus.de finden sich Berichte über Presserechtsverfahren vor dem Landgericht Hamburg, welches für seine klägerfreundlichen Urteile im Presserecht bekannt ist und deshalb oft gewählter Gerichtsstand bei entsprechenden Verfahren ist. Der Autor bezeichnet sich als „Pseudoöffentlichkeit“, da er oft der einzige ist, der über Verfahren berichtet – sehr zum Missfallen der Prozessbeteiligten, die dies durch einstweilige Verfügungen zu unterbinden versuchen. Die Website zeichnet sich durch die umfassende und detaillierte Berichterstattung aus. Dieser positive Eindruck wird durch die zum Teil sehr subjektiv gefärbte Darstellung des Betreibers leider etwas getrübt.