Nr. 129, April 2010
 
3) Neue kriminalstatistische Erfassung in Österreich
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde die kriminalstatistische Erfassung in Öster-reich geändert. Die Reform geht im Wesentlichen auf Vorschläge des Institutes für höhere Studien (IHS) und des Institutes für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien zurück. Beide Institutionen wurden vom österreichischen Bundeskriminalamt mit der Erarbeitung eines neuen Konzeptes beauftragt. Eine der zentralen Änderungen besteht darin, dass die Statistik jetzt im Quartalszyklus erstellt wird. Darüber hinaus werden die Angaben zu den Tatverdächtigen deutlich standardisierter erfragt als bisher und schwierig einzuordnende Delikte werden nur noch in zusammenfassender Form erhoben. Hierdurch soll eine bessere Abbildung des tatsächlichen Kriminalitätsgeschehens ermöglicht werden. Eine internationale Vergleichbarkeit der Daten wird durch die Reform allerdings nicht erreicht. Quelle: http://www.bmi.gv.at/cms/SID_Vorarlberg/_news/Aktuelles_BMI.aspx?id=526B5730533445304A48773D&page=1&view=1 Weitere Informationen finden sich im Internet: http://www.vol.at/news/vorarlberg/artikel/neue-kriminalstatistik-mehr-transparenz-und-aussagekraft/cn/news-20100212-11103577