Nr. 131, Juni 2010
 
13) Forschungsprojekt Besetzungsreduktion
Nach § 76 Abs. 2 GVG bzw. § 33b Abs. 2 JGG können die großen Strafkammern an deutschen Landgerichten in reduzierter Besetzung - mit zwei statt drei Berufsrichtern - verhandeln. Das Forschungsprojekt „Besetzungsreduktion“ evaluiert die Anwendung dieser Vorschriften und untersucht deren praktische Auswirkungen. Das Projekt wird vom Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg und dem Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik, Polizeiwissenschaft der Universität Bochum im Auftrag des Bundesamtes für Justiz durchgeführt. Erste Ergebnisse werden im Frühjahr 2011 erwartet. Weitere Informationen finden Sie Internet: http://www.besetzungsreduktion.de.tf/