Nr. 132, Juli 2010
 
9) Reform der Polizeilichen Kriminalstatistik in der Schweiz
Seit dem Jahr 2006 hat das Bundesamt für Statistik der Schweiz (BFS) in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen und nationalen Polizeibehörden die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) reformiert. Die neue PKS umfasst nunmehr auch detaillierte Angaben zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Ausländergesetz sowie alle strafrechtlich relevanten Handlungen gegen weitere Bundesnebengesetze (z.B. das Waffengesetz). Darüber hinaus werden jetzt auch Informationen zu den Beschuldigten und den geschädigten Personen erhoben. Die neue PKS schließt damit eine Informationslücke und stellt neue Daten zur Verfügung. Aufgrund der Veränderungen werden geschätzte 260.000 Straftaten mehr erfasst als in der alten PKS. Die vorliegenden Resultate für 2009 sind dementsprechend noch nicht oder nur beschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Weitere Informationen finden sich im Internet: http://www.schweizmagazin.ch/2010/03/22/polizeiliche-kriminalstatistik-2009/