Nr. 140, April 2011
 
7) Testbetrieb von Sicherheitsscannern in Justizvollzugsanstalten
In der Jugendstrafanstalt Berlin wurde der Einsatz eines Gesichtsscanners getestet. Dabei wurde das Gesicht von Besuchern der Einrichtung jeweils beim Betreten und beim Verlassen des Gebäudes erfasst, vermessen und abgeglichen. Hierdurch „soll sichergesellt werden, dass nur Besucher und nicht Inhaftierte“ die Anstalt verlassen. Der Testbetrieb des Scanners ist die Folge einer spektakulären Flucht eines 22-Jährigen Insassen, der mit Hilfe der Besucherkarte eines Freundes ungehindert die Anstalt verlassen konnten. Ein weiterer Test ist in der JVA Charlottenburg geplant. Quelle: European Police. Februar 2011: Unterschiedliche Regelungen – Einsatz von Sicherheitsscannern in der EU, S. 33.