Nr. 141, Mai 2011
2) Einführung der Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten in Baden Württemberg und in Rheinland-Pfalz?
Auf Seite 67 des Koalitionsvertrages zwischen den Grünen und der SPD in Baden Württemberg heißt es: „Wir werden eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung der Polizei bei sog. ‚Großlagen‘ einführen, unter strikter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Polizistinnen und Polizisten.“ Darüber hinaus berichteten vergangene Woche mehrere Journalisten auf twitter, dass auch im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und den Grünen in Rheinland-Pfalz eine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten vorgesehen wird. Damit wäre Rheinland-Pfalz neben Baden-Württemberg und Brandenburg, das dritte Bundesland, dass eine Kennzeichnungspflicht bei Großlagen im Koalitionsvertrag vorsieht. Bisher ist eine konsequente Kennzeichnungspflichtig von Polizeibeamten allerdings nur im Bundesland Berlin umgesetzt.
2) Einführung der Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten in Baden Württemberg und in Rheinland-Pfalz?
Auf Seite 67 des Koalitionsvertrages zwischen den Grünen und der SPD in Baden Württemberg heißt es: „Wir werden eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung der Polizei bei sog. ‚Großlagen‘ einführen, unter strikter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Polizistinnen und Polizisten.“ Darüber hinaus berichteten vergangene Woche mehrere Journalisten auf twitter, dass auch im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und den Grünen in Rheinland-Pfalz eine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten vorgesehen wird. Damit wäre Rheinland-Pfalz neben Baden-Württemberg und Brandenburg, das dritte Bundesland, dass eine Kennzeichnungspflicht bei Großlagen im Koalitionsvertrag vorsieht. Bisher ist eine konsequente Kennzeichnungspflichtig von Polizeibeamten allerdings nur im Bundesland Berlin umgesetzt.