Nr. 143, Juli 2011
 
9) Statistische Analyse zur lebenslangen Freiheitsstrafe und zur Sicherungsverwahrung
Die jährliche Erhebung zur lebenslangen Freiheitsstrafe und zur Sicherungsverwahrung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden wurde um die Daten von 2009 ergänzt und in aktualisierter Form im Internet veröffentlicht. Aus dem Dokument geht hervor, dass 2009 bei insgesamt 37 Straftätern die Sicherungsverwahrung beendet wurde. 26 der Betroffenen wurden direkt in die Freiheit entlassen, sechs wurden in den psychiatrischen Maßregelvollzug verlegt, ein Straftäter wurde ins Ausland abgeschoben und vier Straftäter verstarben im Vollzug. Das Dokument verweist auch in diesem Jahr darauf, dass die Forschung zur Legalbewährung bei Entlassungen von sicherungsverwahrten Straftätern positive Befunde erbracht hat. Straftäter, die in Sicherungsverwahrung einsaßen, werden nach einer Entlassung deutlich seltener rückfällig als die Straftäter, die eine Freiheitsstrafe ohne Sicherungsverwahrung verbüßt haben. Die Auswertung kann im Internet heruntergeladen werden: http://krimz.de/fileadmin/dateiablage/forschung/texte/LF_SV_2009.pdf