Nr. 170, Januar 2014
 
3) Neue Klagen gegen „Racial Profiling“
Führt die Bundespolizei Kontrollen von Personen nur wegen deren Hautfarbe durch? Erneut klagen zwei Betroffene gegen das sogenannte „Racial Profiling“ gegen das Vorgehen der Bundespolizei vor den Verwaltungsgerichten Köln und Stuttgart. Erst im Oktober 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Kontrolle eines Studenten einzig aufgrund seiner Hautfarbe nicht mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist. Auch die Bundesregierung hatte auf die Anfrage der Linksfraktion geantwortet, die äußere Erscheinung einer Person könne „unter Umständen eines von mehreren Kriterien sein, die zu einem Handeln der Beamten führen können, niemals jedoch das alleinige Kriterium.“ Näheres nachzulesen http://www.tagesschau.de/inland/racialprofiling100.html und http://www.fr-online.de/politik/racial-profiling-paragraf-22-fuer-alltagsrassismus,1472596,25652998.html