Nr. 174, Mai 2014
 
12) Versammlungsverbote für rechtsextreme 1. Mai-Demonstrationen
Die „Neue Rechte“ verwendet nicht nur gezielt typisch linke Kleidungsstücke und Begriffe, sie versucht auch immer wieder freiheitlich-demokratische Symbole für sich zu nutzen. Der in Nordrhein-Westfalen „als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“ gesetzlich definierte 1.-Mai-Feiertag steht in Dortmund in der unschönen Tradition rechtsextremer Demonstrationen. Auch in diesem Jahr ist es (bislang) nicht gelungen, die Demonstration der Partei „Die Rechte“ zu verhindern. Das Polizeipräsidium Dortmund verbot die Demonstration, da sie „nach außen erkennbar einen identitätsstiftenden organisatorischen Zusammenhalt“ der verbotenen Organisation „Nationaler Widerstand Dortmund“ repräsentiere „und einen Einschüchterungseffekt auf die Bevölkerung“ erzeuge. Das VG Gelsenkirchen (Az. 14 L 641/14) hat das Verbot aufgehoben, da nicht dargelegt sei, weshalb „insbesondere einem von dem bedrohlichen Auftreten der Versammlungsteilnehmer ausgehenden Einschüchterungseffekt auf die Bevölkerung nicht ausreichend wirksam durch Auflagen entgegengewirkt werden könne“. Siehe unter http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/presse/pressemitteilungen/05_140424/index.php.