Nr. 175, Juni 2014
 
11) § 226 a StGB – Verstümmelung weiblicher Genitalien – symbolisches Strafrecht?
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien war auch bisher strafbar, allerdings blieben die Fälle im Dunkelfeld. Motiv für den neuen Straftatbestand war insbesondere die Verstärkung des Unrechtsbewusstseins. Allerdings wurde weder eine ärztliche Meldepflicht etabliert noch die Erstreckung auf Auslandstaten eindeutig geklärt. Daher wird – wie bisher – kaum einer der geschätzten 25.000 Fälle in das Hellfeld gelangen. Siehe http://blog.beck.de/2013/10/04/der-neue-226-a-stgb-verst-mmelung-weiblicher-genitalien-verfassungswidrig