Nr. 176, Juli 2014
 
3) 50 Jahre Haft sind nicht genug
Forum Strafvollzug weist auf das Schicksal des „dienstältesten“ Häftlings in Deutschland hin (Heft 2/2014, S. 75). Der im 1963 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte muss auch nach 50 Jahren in Haft bleiben, da von dem 77-Jährigen weiterhin die Gefahr schwerer Gewaltdelikte ausgehe. Zudem sei zu erwarten, dass er nach der Entlassung „weiterhin in kriminellen Subkulturen verharre“. Über den Inhaftierten hat die taz bereits im Juli 2012 ausführlich berichtet. Die nach wie vor aktuelle und lesenswerte Reportage schildert eindrucksvoll, wie sich ein halbes Jahrhundert Freiheitsentzug auf einen Menschen auswirken. Sie ist online abrufbar unter http://www.taz.de/!96971/