Nr. 178, Oktober 2014
 
9) Urteil nach Stadionverbots-Begnadigungen
Nach der Begnadigung von 90 Fußballfans hinsichtlich ihres Stadionverbots durch den FC Bayern München, der sich bei seiner Entscheidung auf die Unschuldsvermutung berief, hat das Amtsgericht München nun einen 22-Jährigen wegen Landfriedensbruchs zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Interessant dabei: Als Bewährungsauflage wurde ein vierjähriges bundesweites Stadionverbot verhängt http://www.sueddeutsche.de/sport/begnadigte-ultras-revolution-beim-fc-bayern-1.2106266 und http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bayern-fan-vor-gericht-harte-strafe-nach-stadion-schlaegerei-1.2120777.