Nr. 178, Oktober 2014
 
10) Aufwertung der Kriminologie durch die Rechtssprechung des BVerfG und EGMR
Auf der Freiburger Tagung „Zur Lage der Kriminologie in Deutschland“ (Juni 2012) wurde ein eher pessimistisches Bild von der derzeitigen Bedeutung der Kriminologie gezeichnet. Florian Knauer zeigt jedoch, dass die Kriminologie und die Rechtstatsachenforschung durch die Entscheidungen des BVerfG und des EGMR zum Jugendstrafvollzug, zum Inzest, zur Sicherungsverwahrung und zur Verständigung im Strafverfahren eine Aufwertung erfahren haben. Insbesondere kriminologische Erkenntnisse seien wesentlicher Bestandteil gerade der rechtlichen AusfĂĽhrungen der Gerichte geworden. In: Neue Kriminalpolitik, 02/2014, S. 162 bis 177.