Nr. 179, November 2014
 
7) Personengebundene Hinweise (PHW) in polizeilichen Informationssystemen
Auf eine kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hunko veröffentlichte des BMI am 23.09.2014 eine Liste, aus der hervorgeht, wie viele Personen beim BKA „zum Schutz dieser Person oder zur Eigensicherung der Beamten“ gespeichert sind. Demnach werden in INPOL über eine Million BTM-Konsumenten gelistet, zudem 86 „Land/Stadtstreicher“ und 8.118 als „geisteskrank“. 3.500 Personen sind als potentielle „Straftäter links“ einordnet, 10 Personen als „Straftäter rechts“. Am Tag darauf korrigierte das BMI: Durch ein „Büroversehen“ seien in der Antwort teilweise falsche Zahlen aufgeführt worden. Die Gesamtsumme von über 1,5 Millionen stimme zwar. Die Anzahl gespeicherter „Rocker“ und „Prostituierter“ wurde nach unten korrigiert und die Zahl der „Straftäter rechts“ betrage nicht 10, sondern über 20.000. Quelle: http://www.andrej-hunko.de/presse/2181-geisteskranke-auch-beim-bundeskriminalamt-betroffene-muessen-benachrichtigt-werden (der link zu der Antwort des BMI findet sich am Ende der Seite). Detailliertere Zahlen für Berlin finden sich hier: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-14376.pdf.