Nr. 182, Februar 2015
 
7) Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg genügt beamtenrechtlichen Anforderungen nicht
In einem Brief des Justizministeriums wird gebeten, dass die Beamten und Landesangestellten dennoch den Weisungen der Neustart gGmbH Folge zu leisten. Ferner kündigt das Ministerium an, dass die gegenwärtige Beurteilungs- und Beförderungsrunde ausgesetzt wird. http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=71 http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/2171484/?LISTPAGE=1145463