Nr. 185, Mai 2015
 
15) Mit 1,58 zu klein für die Polizei?
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einer 1,58 Meter großen Frau eine Entschädigung wegen ihres Ausschlusses vom Eignungsprüfungsverfahren der Bundespolizei zugesprochen. Die Volljuristin hatte sich für den höheren Polizeivollzugsdienst beworben, wurde wegen ihrer Körpergröße aber nicht als Bewerberin berücksichtigt, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Dies verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es gebe keine belegbaren Gründe dafür, dass die unterschiedlichen Mindestkörperlängen für Männer und Frauen gerechtfertigt sind. Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-schleswig-urteil-12a12014-polizei-koerpergroesse-entschaedigung/?utm_medium=email&utm_campaign=LTO-Newsletter+14%2F2015&utm_source=newsletter