Nr. 187, Juli 2015
 
4) Studie zur Legalbewährung nach Ablehnung der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung
In einer aktuellen Untersuchung kommen Jürgen L. Müller und Georg Stolpmann von der Universität Göttingen zu dem Ergebnis, dass etwa 72 % der Probanden, deren nachträgliche Sicherungsverwahrung aus juristischen Gründen aufgehoben wurde, tatsächlich in Freiheit nicht mit den gesetzlich für die nachträgliche Sicherungsverwahrung geforderten schweren Delikten rückfällig geworden sind. Ursprünglich sollten sie über die Verbüßung ihrer Haftstrafe hinaus in Verwahrung genommen werden. Quelle: MSchrKrim 98, Heft 1, S. 35-47